Eine Tätigkeit auf dem zuletzt ausgeübten Funktionsniveau würde eine klare Überforderung darstellen und rasch zu einer erneuten und verstärkten depressiven Dekompensation führen. Insgesamt halte er daher aufgrund der deutlichen erhöhten Vulnerabilität und verminderten Belastbarkeit an der Arbeitsfähigkeitsbeurteilung gemäss Gutachten vom 11. November 2021 fest (VB 64). Mit weiterer Stellungnahme vom 3. Januar 2022 gab RAD-Arzt Dr. med. C. an, die ergänzende gutachterliche -6-