3.2. Mit Stellungnahme vom 16. November 2021 (VB 54) hielt RAD-Arzt Dr. med. C., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, im Wesentlichen fest, das psychiatrische Gutachten von Dr. med. B. vom 11. November 2021 sei zwar aus formalen und inhaltlichen Gesichtspunkten korrekt. Die gutachterliche Einschätzung der Arbeitsfähigkeit sei indes nicht ohne Weiteres nachvollziehbar, leide die Beschwerdeführerin doch nicht mehr unter depressiven Beschwerden. Zudem würden sich die PTBS-Symptome in milder Form zeigen (subsyndromal).