"1. Die Verfügung vom 22.11.2022 sei aufzuheben und es sei der Beschwerdeführerin eine halbe Rente der Invalidenversicherung zuzusprechen. 2. Der Beschwerdeführerin sei die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und es sei der unterzeichnende Rechtsanwalt als deren unentgeltlicher Rechtsvertreter einzusetzen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zu Lasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 14. Februar 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde.