Am 22. Dezember 2021 nahm der Gutachter ferner zu den vom Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) der Beschwerdegegnerin empfohlenen Rückfragen Stellung. Nach weiterer Rücksprache mit dem RAD stellte die Beschwerdegegnerin der Beschwerdeführerin mit Vorbescheid vom 5. Januar 2022 schliesslich die Abweisung des Leistungsbegehrens betreffend Invalidenrente in Aussicht. Am 22. November 2022 erliess sie sodann unter Berücksichtigung der dagegen von der Beschwerdeführerin am 4. Februar 2022 erhobenen Einwände eine gleichlautende Verfügung. 2. 2.1. Gegen diese Verfügung erhob die Beschwerdeführerin am 13. Januar 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Anträge: