1. Die 1971 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 19. Juli 2020 wegen psychischer Beschwerden bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (berufliche Integration, Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin klärte daraufhin die gesundheitliche sowie erwerbliche Situation ab. Insbesondere liess sie die Beschwerdeführerin durch Dr. med. B., Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie, psychiatrisch begutachten. Das Gutachten wurde am 11. November 2021 erstattet. Am 22. Dezember 2021 nahm der Gutachter ferner zu den vom Regionalen Ärztlichen Dienst (RAD) der Beschwerdegegnerin empfohlenen Rückfragen Stellung.