3.3. 3.3.1. Soweit der Beschwerdeführer den von ihm geforderten Abzug vom Invalideneinkommen auf Art. 26bis IVV in der per 1. Januar 2024 in Kraft tretenden Fassung stützt, ist auf Folgendes hinzuweisen: Ursprünglich entwickelte sich die Rechtsprechung zum leidensbedingten Abzug in der Invalidenversicherung und der Unfallversicherung parallel (vgl. vorne E. 3.2.2.). Seit dem 1. Januar 2022 besteht jedoch in der Invalidenversicherung mit Art.