Bei der Festlegung des Invalideneinkommens des Jahres 2022 stützte sich die Beschwerdegegnerin auf die Tabelle TA1, Total, Kompetenzniveau 1, der Schweizerischen Lohnstrukturerhebung (LSE) des Bundesamtes für Statistik (BfS) des Jahres 2020, wobei sie die betriebsübliche wöchentliche Arbeitszeit sowie die bis 2022 eingetretene Lohnentwicklung anhand der Quartalsschätzungen berücksichtigte. Das Invalideneinkommen setzte sie bei einer Arbeitsfähigkeit von 100 % in einer angepassten Tätigkeit auf Fr. 66'661.00 fest.