2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 11. April 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: "1. Der Einsprache-Entscheid vom 15.3.2023 und die Verfügung vom 21.10.2022 seien aufzuheben. 2. Es sei dem Beschwerdeführer eine Invalidenrente zuzusprechen. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zuzüglich MwSt. zu Lasten der Beschwerdegegnerin." Zudem stellte der Beschwerdeführer folgenden Antrag: "1. Es sei dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und der Unterzeichnete als unentgeltlicher Vertreter einzusetzen."