1. Der 1962 geborene Beschwerdeführer war bis Ende November 2021 bei der B._____ AG als Lager- bzw. Logistikmitarbeiter angestellt und in dieser Eigenschaft bei der Beschwerdegegnerin obligatorisch gegen die Folgen von Unfällen versichert. Am 10. Oktober 2020 rutschte er beim Montieren einer Lampe aus und fiel in einen Fluss, wobei er sich verletzte. In der Folge anerkannte die Beschwerdegegnerin ihre Leistungspflicht für den fraglichen Unfall und richtete die gesetzlichen Leistungen (Heilbehandlung/Taggeld) aus.