3.2. In der Stellungnahme vom 27. September 2022 führte Dr. med. E._____ aus, der Verlauf der Nervenirritation werde in allen medizinischen Berichten als gut beschrieben. Die Behandlung werde am 6. September 2022 abgeschlossen. Es würden noch leichte mediale Kniegelenkbeschwerden (medialer Meniskus) vorliegen, die aber nicht als unfallkausal beurteilt worden seien. Somit sei ab Ende August 2022 der Vorzustand erreicht. Die weiterhin attestierte Arbeitsunfähigkeit sei im Rahmen der Meniskusproblematik zu beurteilen. Diese sei nicht unfallkausal, sondern degenerativ vorbestehend (VB 24 S. 1 f.).