Mit Mitteilung vom 5. Oktober 2022 bzw. Verfügung vom 17. November 2022 stellte sie die Taggeldleistungen per 6. September 2022 ein, da die noch über diesen Zeitpunkt hinaus geklagten Beschwerden nicht mehr unfallkausal seien. Eine von der Krankenversicherung dagegen erhobene provisorische Einsprache zog diese am 11. Januar 2023 wieder zurück. Die dagegen erhobene Einsprache der Beschwerdeführerin wies die Beschwerdegegnerin mit Einspracheentscheid vom 9. März 2023 ab. 2. 2.1. Gegen den Einspracheentscheid vom 9. März 2023 erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 5. April 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: