Unter Berücksichtigung der Vorgeschichte bei bekannten generalisierten Rückenschmerzen sowie fortschreitender psychosomatischer Belastung und eingeschränkten körperlichen Funktionen beantrage er eine vertrauensärztliche Abklärung (VB 41 S. 2). Mit Arztbericht vom 12. August 2021 teilte der behandelnde Arzt Dr. med. E._____ mit, dass die "psychiatrische Vorgeschichte" des Beschwerdeführers einer Eingliederung im Weg stehe und die beruflichen Eignungen des Beschwerdeführers "beschränkt" seien (VB 26 S. 2 ff.