5.2. Im sozialversicherungsrechtlichen Verwaltungs- und Verwaltungsgerichtsbeschwerdeverfahren sind ergänzende (psychiatrische) Abklärungen angezeigt, wenn Anhaltspunkte dafür bestehen, dass eine – von einer soziokulturellen Belastungssituation zu unterscheidende – verselbständigte psychische Störungen mit Auswirkungen auf die Arbeits- und Erwerbsfähigkeit vorliegt (Urteil des Bundesgerichts 8C_210/2019 vom 11. Juli -6-