Zudem bestünden Schmerzen im Handgelenk (als Folge eines Unfalls, bei welchem er beide Handgelenke gebrochen habe, und der daraus resultierenden Operationen und Abnützungen). Seine gesundheitliche Situation habe sich seit der Erstanmeldung am 23. Oktober 2020 verschlimmert. Zudem würdigte Dr. med. D._____ die Berichte des behandelnden Arztes Dr. med. B._____, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, Q._____, vom 20. Juni 2022 (VB 41 S. 2) und vom 1. Februar 2023 (VB 49). In seiner zweiten Aktenbeurteilung führte Dr. med. D._____ zusammengefasst aus, dass sich den Einwänden des Beschwerdeführers sowie den Stellungnahmen von Dr. med.