2.3. Mit Vernehmlassung vom 10. Mai 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3- 2.4. Mit instruktionsrichterlicher Verfügung vom 5. April 2023 wurde dem Beschwerdeführer die unentgeltliche Rechtspflege bewilligt und Gaël Jenoure, Advokat, Aarau, zu seinem unentgeltlichen Vertreter ernannt. Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: 1. Streitig und zu prüfen ist, ob die Beschwerdegegnerin einen Rentenanspruch des Beschwerdeführers mit Verfügung vom 3. März 2023 (Vernehmlassungsbeilage [VB] 51) zu Recht verneint hat.