achten. Zudem reichte der behandelnde Arzt Dr. med. B._____, Facharzt für Allgemeine Innere Medizin, Q._____, einen Bericht vom 20. Juni 2022 ein und beantragte eine vertrauensärztliche Abklärung des Beschwerdeführers. Im Rahmen weiterer Abklärungen reichte der Beschwerdeführer eine Stellungnahme vom 5. Januar 2023 samt einem weiteren Bericht von Dr. med. B._____ vom 1. Februar 2023 ein und die Beschwerdegegnerin nahm erneut Rücksprache mit dem RAD. Daraufhin wies die Beschwerdegegnerin das Leistungsbegehren mit Verfügung vom 3. März 2023 ab. 2. 2.1. Dagegen erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 3. April 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: