3.3. Bei der erstmaligen Geltendmachung eines Arbeitsausfalls im Kalenderjahr hat die Arbeitslosenkasse vom Arbeitgeber einzuverlangen: Angaben zur vertraglichen Arbeitszeit, Angaben über Vor- und Nachholzeiten und deren Kompensationsdaten, Reglement zum betrieblichen Gleitzeitsystem, Verzeichnis mit den Arbeitszeiten und den bezahlten Ferien- und Freitagen, Lohnliste mit den vertraglichen, regelmässigen Zulagen, Handelsregisterauszug bei Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aufstellung über die in den letzten 6 bzw. 12 Monaten von den einzelnen Arbeitnehmenden geleisteten Mehrstunden (AVIG-Praxis Kurzarbeitsentschädigung KAE/I4).