einkommenserhöhend aus (BfS; LSE 2020; Tabelle T9b; monatlicher Bruttolohn [Zentralwert und Quartilbereich] nach Lebensalter, beruflicher Stellung und Geschlecht; ohne Kaderfunktion; Frauen; Median). In einer Gesamtbetrachtung der lohnerhöhenden (Beschäftigungsgrad, Alter) und der lohnmindernden (Nationalität/Aufenthaltskategorie, leidensbedingte Einschränkungen) Faktoren erscheint ein leidensbedingter Abzug von 10 % zu tief. Die Beschwerdegegnerin begründet die Höhe des Abzuges sodann nicht.