28a; BGE 134 V 322 E. 4.1 S. 325 f.; Urteil des Bundesgerichts 9C_818/2018 vom 5. April 2019 E. 4.2.1). Die unterschiedlichen Arbeitsbereiche in der Vergangenheit lassen angesichts der teilweise mehrjährigen Beschäftigungsdauer beim gleichen Arbeitgeber nicht mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf schliessen, dass die Beschwerdeführerin heute als Gesunde nicht mehr bei der letzten Arbeitgeberin arbeiten würde.