Dem Auszug aus dem individuellen Konto ist zu entnehmen, dass die Beschwerdeführerin von 1984 bis 2007 Einkommen von diversen Arbeitgebern erwirtschaftet und teilweise Arbeitslosenentschädigung bezogen hat oder nicht erwerbstätig war (VB 13). Anlässlich der Begutachtung durch die medexperts ag führte die Beschwerdeführerin aus, sie habe von 1983 bis 1989 im Service gearbeitet, wobei sie immer beim gleichen Arbeitgeber wie der Ehemann angestellt gewesen sei, welcher immer wieder neue Hotels und Restaurants übernommen habe. Ansonsten habe sie als Zimmermädchen, Fabrikmitarbeiterin und in einer Wäscherei gearbeitet. Im weiteren Verlauf habe sie "als Hausfrau und Mutter gearbeitet".