Gemäss Bericht der Psychiatrischen Dienste D._____ vom 22. Februar 2023 sei die Beschwerdeführerin seit dem 7. Februar 2023 bei ihr hospitalisiert. Es zeige sich eine Persistenz beziehungsweise Verschlechterung der Symptomatik des vormaligen Klinikaufenthaltes mit einer schweren depressiven Episode und einer Suizidalität, welche mittlerweile als chronisch beziehungsweise im selbigen Kontext nochmals verschlechtert bezeichnet werden müsse. Gegenwärtig bestehe unter anderem eine rezidivierende depressive Episode, gegenwärtig schwere Episode ohne psychotische Symptome (Eingabe vom 3. März 2023).