1041 KHMI, Stand 1. Januar 2023 (pro Hilfsmittel), kann der Betrag von Fr. 485.00 damit nur einmal jährlich an die Kosten für den Betrieb und den Unterhalt dieser einen Vertikalliftanlage gewährt werden, da der Unterhalt für diese eine Liftanlage effektiv nur einmal anfällt. Dass der ursprüngliche Kostenbeitrag an den eingebauten Vertikallift im Rahmen der Austauschbefugnis für zwei Plattformtreppenliftanlagen gewährt wurde, kann bei der Beurteilung des Beitrages an den jährlich anfallenden Betrieb und Unterhalt daher keine Rolle spielen. Es kann damit offengelassen werden, welche Fassung von Rz. 1041 KHMI vorliegend anwendbar ist.