2. Dem Beschwerdeführer sei im Rahmen der Austauschbefugnis ein Kostenbeitrag für die Betriebs- und Unterhaltskosten der eingebauten Vertikalliftanlage in Höhe von maximal CHF 970.00 pro Jahr zuzusprechen. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer) zulasten der Beschwerdegegnerin." 2.2. Mit Vernehmlassung vom 26. April 2023 beantragte die Beschwerdegegnerin die Abweisung der Beschwerde. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: