Übernahme höherer Betriebs- und Unterhaltskosten. Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren wies die Beschwerdegegnerin das Gesuch um Kostengutsprache für zusätzliche Unterhaltskosten mit Verfügung vom 27. Februar 2023 ab. 2. 2.1. Gegen die Verfügung vom 27. Februar 2023 erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 30. März 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: " 1. Die Verfügung der Beschwerdegegnerin vom 27.02.2023 sei aufzuheben.