7. Schliesslich ist darauf hinzuweisen, dass ein Rentenentscheid unabhängig von allfälligen Eingliederungsmassnahmen gefällt werden kann, wenn ein solcher durch allenfalls noch vorzunehmende berufliche Massnahmen nicht mehr beeinflusst werden kann, etwa weil ein rentenbegründender Invaliditätsgrad bereits jetzt nicht gegeben ist (vgl. Urteil des Bundesgerichts 8C_187/2015 vom 20. Mai 2015 E. 3.2.1). Da die Beschwerdegegnerin in der angefochtenen Verfügung einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin – nach dem Gesagten im Ergebnis zu Recht – verneint hat, ist es, entgegen den entsprechenden Ausführungen der Beschwerdeführerin (Be-