Vorliegend bestehen sodann auch lohnsteigernde Faktoren. Die Beschwerdeführerin ist Schweizerische Staatsangehörige (VB 2 S. 1), was statistisch gesehen lohnerhöhend wirkt (vgl. die LSE-Tabelle T12_b, Monatlicher Bruttolohn, Schweizer/innen und Ausländer/innen, nach beruflicher Stellung und Geschlecht). Die Rechtsprechung verweist im Zusammenhang mit dem Alter der Beschwerdeführerin sodann darauf, dass sich dies gemäss den LSE-Erhebungen bei Frauen im Alterssegment von 40 bis 64/65 bei Stellen ohne Kaderfunktion ebenfalls gar eher lohnerhöhend auswirkt (Urteil des Bundesgerichts 9C_857/2017 vom 24. August 2018 E. 4.3.1).