vgl. auch die LSE-Tabellen T18, Monatlicher Bruttolohn nach Beschäftigungsgrad, beruflicher Stellung und Geschlecht, der Jahre 2018 und 2020). Was die langjährige Absenz vom Arbeitsmarkt anbelangt, ist darauf hinzuweisen, dass diese zu einem grossen Teil nicht auf gesundheitliche Gründe zurückzuführen ist. Gemäss eigenen Angaben anlässlich der Begutachtung war die Beschwerdeführerin seit Einreise in die Schweiz im Jahr 2001 nicht erwerbstätig. Erste Symptome der Multiplen Sklerose seien jedoch erst im Jahr 2016 aufgetreten (VB 39 S. 42).