Urteil des Bundesgerichts 8C_586/2019 vom 24. Januar 2020 E. 5.3.2). Den Akten über den bisherigen Verlauf der Multiplen Sklerose lassen sich keine unvorhersehbaren und unberechenbaren Absenzen vom Arbeitsplatz entnehmen. Insbesondere sind auch keine Anhaltspunkte regelmässiger schubbedingter Absenzen aktenkundig. Vielmehr hat sich gemäss medexperts-Gutachten seit Einleitung einer Immunmodulation – mit Ausnahme einer einzelnen schubartigen Verschlimmerung – klinisch ein stabiler Verlauf ohne Zunahme der Läsionslast im MRT des Neurokraniums -9-