Die Beschwerdeführerin bringt vor, die Abklärungsperson habe die krankheitsbedingten Schübe nicht berücksichtigt (Beschwerde S. 9). Zum einen ist diesbezüglich darauf hinzuweisen, dass gemäss medexperts-Gutachten aufgrund des schubförmig-remittierenden Verlaufstyps bei guter Reaktion auf Kortikoid-Infusionen zur Prophylaxe eine Immunmodulation eingeleitet worden sei und sich seither mit Ausnahme einer einzelnen schubartigen Verschlimmerung durch Rezidiv der Optikusneuritis links mit Remission klinisch ein stabiler Verlauf ohne Zunahme der Läsionslast im MRT des Neurokraniums gezeigt habe (VB 39 S. 40).