5.3.2. Die Abklärung an Ort und Stelle betreffend allfällige Einschränkungen im Haushalt wurde am 19. Mai 2022 und somit nach der Begutachtung durch die medexperts ag durchgeführt, weshalb davon auszugehen ist, dass der Abklärungsperson das medexperts-Gutachten bekannt war. Die darin gestellte Diagnose (VB 39 S. 28) wurde im Abklärungsbericht denn auch wiedergeben (VB 42 S. 1).