5. 5.1. Gemäss Bericht über die Abklärung an Ort und Stelle vom 24. Mai 2022 besteht im Haushaltsbereich seit Mai 2020 eine 15%ige Einschränkung (VB 42 S. 9). Weiter wurde in demselben Bericht festgehalten, die Beschwerdeführerin habe gegenüber der zuständigen Abklärungsperson angegeben, sie würde im Gesundheitsfall in einem 50%-Pensum einer ausserhäuslichen Erwerbstätigkeit nachgehen (VB 42 S. 3).