Auch diese Einschätzung gelte ab November 2018. Als angepasst gelte zudem eine körperlich leichte Tätigkeit, welche keine repetitiven Anforderungen stelle, im Wechselrhythmus und in Tagesschicht durchgeführt werden könne, ohne enges Zeitlimit, vorwiegend im Sitzen, mit der Möglichkeit selbstbestimmbarer Pausen zur Erholung, ohne klimatische Belastungsfaktoren, ohne besondere Verantwortung oder Gefährdung, ohne geistig hohe Anforderungen, ohne Überwachungsfunktion, ohne erhöhte Stressbelastung, möglichst mit vorstrukturierten Tätigkeiten und mit mehr serieller Arbeitsweise.