2. In medizinischer Hinsicht stützte sich die Beschwerdegegnerin in der angefochtenen Verfügung im Wesentlichen auf das polydisziplinäre medex- perts-Gutachten vom 21. Oktober 2021, das eine neurologische, eine rheumatologische, eine psychiatrisch-psychotherapeutische, eine neuropsychologische sowie eine allgemein-internistische Beurteilung umfasst. Die Gutachter stellten folgende Diagnose mit Auswirkung auf die Arbeitsfähigkeit (VB 39 S. 28): -3- "- Multiple Sklerose schubförmig-remittierend, aktuell ohne Angabe einer Verschlechterung (ICD10 G35.10)"