Sie liess die Beschwerdeführerin in der Folge durch die medexperts ag, St. Gallen, polydisziplinär begutachten (Gutachten vom 21. Oktober 2021) und veranlasste eine Abklärung an Ort und Stelle betreffend allfällige Einschränkungen im Haushaltsbereich (Bericht vom 24. Mai 2022). Nach durchgeführtem Vorbescheidverfahren und erneuter Rücksprache mit dem Abklärungsdienst verneinte die Beschwerdegegnerin mit Verfügung vom 23. Februar 2023 einen Rentenanspruch der Beschwerdeführerin. 2. 2.1. Dagegen erhob die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 30. März 2023 fristgerecht Beschwerde und stellte folgende Rechtsbegehren: