Das Versicherungsgericht entnimmt den Akten: 1. Die 1978 geborene Beschwerdeführerin meldete sich am 8. Mai 2020 unter anderem unter Hinweis auf eine Multiple Sklerose bei der Beschwerdegegnerin zum Bezug von Leistungen (Berufliche Integration/Rente) der Eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) an. Die Beschwerdegegnerin tätigte daraufhin erwerbliche und medizinische Abklärungen. Sie liess die Beschwerdeführerin in der Folge durch die medexperts ag, St. Gallen, polydisziplinär begutachten (Gutachten vom 21. Oktober 2021) und veranlasste eine Abklärung an Ort und Stelle betreffend allfällige Einschränkungen im Haushaltsbereich (Bericht vom 24. Mai 2022).