3.2.2. Die höchstrichterliche Rechtsprechung anerkennt zwar im Sinne einer Rechtswohltat mit Ausnahmecharakter, dass die Pflicht zur Stellensuche von Art. 17 Abs. 1 AVIG insbesondere dann entfallen kann, wenn eine definitive Zusage für einen kurz bevorstehenden Stellenantritt vorliegt. Dies steht jedoch unter der Voraussetzung, dass einerseits nach den Umständen angenommen werden kann, eine weitere Stellensuche hätte zu keiner zeitlich früheren Anstellung geführt, und dass andererseits die Zeitspanne ohne Stellensuche ein gewisses Mass von in der Regel der Dauer einer -5-