4.3. Was die private und gesundheitliche Situation bzw. die "Notlage", auf die sich der Beschwerdeführer beruft, anbelangt, sind gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung sogar zu 100 % arbeitsunfähige versicherte Personen für die Zeit der bestehenden Arbeitsunfähigkeit nicht zwangsläufig von der Pflicht zur Stellensuche befreit (vgl. Urteil des Bundesgerichts C 164/05 vom 28. September 2006 E. 7).