4. 4.1. Des Weiteren bringt der Beschwerdeführer vor, er habe sich in den Monaten November 2022 bis Januar 2023 in einer stressbedingten Notlage befunden (vgl. Beschwerde S. 2). Am 24. Oktober 2022 habe er aufgrund sich manifestierender physischer und psychischer Stresssymptome seine Kündigung eingereicht. Auslöser sei eine langanhaltende Überlastung gewesen. Vom 11. Oktober bis am 13. Dezember 2022 sei die Mutter seiner beiden Kinder (8 und 10 Jahre alt) in einer Klinik gewesen. In dieser Zeit hätten sie bei ihm gewohnt, was den Stressspiegel entsprechend erhöht habe.