klarheiten bezüglich der zu erbringenden Arbeitsbemühungen – beispielsweise beim zuständigen Arbeitsvermittlungszentrum – diesbezüglich zu erkundigen. Überdies ist anzumerken, dass dem Merkblatt "Welches sind Ihre Pflichten?" des Departements Volkswirtschaft und Inneres, Amt für Wirtschaft und Arbeit des Kantons Aargau, welches auf der vom Beschwerdeführer genannten Homepage zu finden ist (vgl. https://www.ag.ch/media/kanton-aargau/dvi/dokumente/awa/awa/stellensuchende-arbeitslose/ informationen-rav/pflichten-beim-rav.pdf; zuletzt besucht am 29. August 2023), zu entnehmen ist, dass sich die versicherte Person "intensiv" um Stellen bewerben muss.