eher unmöglich. Dies manifestiere sich einerseits im Aufbau der Begründung des Entscheids bzw. dem Negieren seiner primären Argumentation und andererseits im Satz "Wie Sie unschwer erkennen können, erfüllen Sie mit dem Nachweis Ihrer persönlichen Arbeitsbemühungen für die Zeit vor Anspruchstellung diese Vorgaben mit Ihren 11 Bewerbungen bei weitem nicht." (vgl. Beschwerde S. 2).