2. 2.1. 2.1.1. Vorab ist auf die Rüge des Beschwerdeführers einzugehen, wonach C._____, Fachspezialistin Einsprachestelle, Amtsstelle Arbeitslosenversicherung, voreingenommen geurteilt habe. Er führt aus, eine neutrale Beurteilung erscheine ihm angesichts der im angefochtenen Einspracheentscheid gewählten Formulierung grundsätzlich schwierig, im Falle von C._____ eher unmöglich.