20. Februar 2023 seine private und gesundheitliche Situation in den Monaten November 2022 bis Januar 2023 beschrieben. Es sei ersichtlich, dass er sich in einer stressbedingten Notlage befunden habe. Diese sei jedoch von der zuständigen Mitarbeiterin des RAV als nicht zureichend erachtet worden, um seine Bemühungen zur Schadenminderung als genügend einzustufen (vgl. Beschwerde S. 2).