Ohne Weiteres überzeugend ist vor diesem Hintergrund auch die Beurteilung von Dr. med. E._____, wonach sowohl die knöcherne Heilung als auch die Heilung eines Weichteilschadens gleichzeitig beginnen würden, weshalb davon auszugehen sei, dass im Zeitpunkt der am 8. Juli 2022 bildgebend festgestellten knöchernen Heilung (vgl. VB 100 S. 9) auch die Heilung der Weichteile vollständig abgeschlossen gewesen sei (VB 122 S. 8). Weder der Beschwerde und der Replik noch den Unterlagen von Dr. med. B._____ und den restlichen medizinischen Akten sind Anhaltspunkte zu entnehmen, welche gegen diese Einschätzungen sprechen würden.