_ sind denn auch keine konkreten Befunde zu entnehmen, die auf eine nach Konsolidation der Fraktur noch bestehende (unfallbedingte) Weichteilverletzung hindeuteten. Dr. med. E._____ wies in seiner Stellungnahme vom 18. Mai 2023 insofern zu Recht darauf hin, dass eine verzögerte Weichteilheilung von Dr. med. B._____ in den klinischen Befunden nicht belegt worden sei (VB 122). Ohne Weiteres überzeugend ist vor diesem Hintergrund auch die Beurteilung von Dr. med.