5. 5.1. Die Beschwerdeführerin bringt zusammengefasst vor, die versicherungsmedizinischen Stellungnahmen von Dr. med. E._____ seien nicht schlüssig und stünden zudem im Widerspruch zu den Einschätzungen ihres behandelnden Arztes Dr. med. B._____. Des Weiteren habe Dr. med. E._____ sie nie persönlich untersucht. Auf dessen Beurteilungen könne daher nicht abgestellt werden (Beschwerde S. 5 ff.).