Bei der Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit durch den Orthopäden (Dr. med. B._____) erscheine die schwerwiegende Kniegelenksproblematik rechts eine wesentliche Rolle zu spielen. Da diese jedoch unfallfremd sei, könne sie nicht "zur allfälligen Verlängerung der unfallbedingten AUF" herangezogen werden. Aus beratungsärztlicher Sicht ergäbe sich "zwischen den subjektiven Beschwerden und dem blanden klinischen und radiologischen eine deutliche Diskrepanz". Basisfrakturen des Metatarsale V würden mit fester Sohle oder Gips frühfunktionell behandelt und würden meist relativ rasch ausheilen.