3.9. Dr. med. E._____ nahm am 18. Mai 2023 schliesslich abermals Stellung, wobei er erneut auf den komplikationslosen und zeitgerechten Heilverlauf der Metatarsale V-Fraktur hinwies. Das Argument der verzögerten Weichteilheilung werde in den klinischen Befunden des Orthopäden nicht ansatzweise belegt. Die knöcherne Heilung und die Heilung des Weichteilschadens würden ohne Zweifel gleichzeitig beginnen. Es sei sicher davon auszugehen, dass zum Zeitpunkt der knöchernen Heilung am 8. Juli 2022 der Weichteilschaden ebenfalls vollständig "abgeschlossen" gewesen sei. Bei der Beurteilung der Arbeitsunfähigkeit durch den Orthopäden (Dr. med.