3.6. Am 19. Oktober 2022 führte Dr. med. B._____ aus, es könne davon ausgegangen werden, dass das Kniegelenk keinen direkten Zusammenhang mit der Fussverletzung habe. Die (bei voroperiertem Zustand) aktuell exazerbierten Beschwerden, welche zu einer 100%igen Arbeitsunfähigkeit führen würden, seien krankheits- und nicht unfallbedingt. Die Fussproblematik zeige zwar einen guten knöchernen Verlauf, sei aber aufgrund der reinen Verletzung mit der sehr starken Belastung im Aussenbereich beim normalen Stehen und Gehen aufgrund des stehbelasteten Berufes der Patientin, sicher auch noch ein "Mitgrund", aber nicht mehr der alleinige Grund für die Arbeitsunfähigkeit.