3.4. Dr. med. B._____ führte in seinem Schreiben an die Beschwerdegegnerin vom 31. August 2022, in welchem er diese um weitere Übernahme der Kosten der Behandlung des rechten Fusses der Beschwerdeführerin ersuchte, zusammengefasst aus, die Situation sei nicht nur abhängig von der im CT vorhandenen Konsolidierung des Knochens, sondern auch der Heilung der Weichteile. Im Falle der Beschwerdeführerin zeige sich immer noch eine posttraumatische Schmerzproblematik des Fusses im Bereich der Fraktur und der Veränderungen. Es werde versucht, diese Problematik über eine Einlage und Schuhversorgung so zu verbessern, dass die Beschwerdeführerin wieder zu 100 % arbeitsfähig sei.