2.3. Am 7. Juli 2023 reichte die Beschwerdegegnerin die Verfügung der SVA des Kantons Aarau, IV-Stelle, vom 4. Juli 2023, mit welcher diese auf das Rentenbegehren der Beschwerdeführerin nicht eingetreten war, ein. 2.4. Mit Replik vom 14. Juli 2023 bzw. Duplik vom 24. Juli 2023 hielten die Parteien an ihren Anträgen fest. -3- Das Versicherungsgericht zieht in Erwägung: